AGB

I           Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und dem Kunden - soweit nichts Anderes vereinbart wurde  - für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II.         Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie im Text nicht als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält oder die Ware an den Kunden abgesendet wird.  Werden an uns Angebote gerichtet, so gehen wir davon aus, dass diese Angebote – mangels abweichender Bestimmung – mindestens 8 Tage ab Zugang gültig sind. 

III.        Preis

Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den bei Vertragsschluss aktuellen Preisen und Konditionen gemäß Auftragsbestätigung. Alle von uns genannten Preise sind - sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist -  exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.

Bei einer Auftragssumme von unter EUR 50,00 exklusive Umsatzsteuer sind wir berechtigt, auch ohne ausdrücklicher Vereinbarung einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 9,60 zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen.

IV.       Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Fakturendatum gewähren wird einen Skontonachlass von 2%. Im Fall des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch sämtliche Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Wir sind berechtigt, allfällige Verzugszinsen zu jedem Quartalsende zu kapitalisieren und Zinseszinsen zu verrechnen.

V.        Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug, oder anderen wichtigen Gründen, die uns ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, wie insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Bruttorechnungsbetrages der betreffenden Ware oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Rücksendungen nehmen wir nur bei Zustellung frei Haus an. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet aber weder ein Anerkenntnis welchen Inhaltes auch immer, noch die Zustimmung zu einem Vertragsrücktritt des Kunden oder zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung. Sonderanfertigungen sind von

Umtausch und Rücknahme jedenfalls ausgeschlossen. Die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (§934 ABGB) ist ausgeschlossen.

VI.       Mahn- und Inkassospesen

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, pro Mahnung einen Betrag  von € 10,00  sowie für die Evidenzhaltung pro Halbjahr einen weiteren Betrag von € 5,00 zu fordern.

VII.      Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Verpackung und Zustellung. Die Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet; Leihverpackungen bleiben unser Eigentum und sind franko zurück zu senden. Für Transport bzw. Zustellung werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Die Lieferung bzw. der Versand erfolgt überdies auf Gefahr des Kunden.

Bei einem Fakturenwert von über EUR 150,00 zuzüglich Umsatzsteuer erfolgt die Lieferung innerhalb Österreichs frei Haus.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des

Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII.      Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Kunden hat aber in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.

IX.        Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahr gehen mit der Absendung der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch uns durchgeführt oder organisiert und geleitet wird. Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird.

X.         Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur, etc…). Wir sind in jedem Fall berechtigt, ohne  Rücksprache mit unserem Kunden die Auftragsmenge auf die nächst höhere Verpackungseinheit abzuändern und entsprechend in Rechnung zu stellen; dies gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

XI.        Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen bei eigenmächtiger Veränderung der Ware. Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen sechs Monaten ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden.

Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die beanstandete Ware uns zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Solange der Kunde diese Verpflichtung verletzt, oder wenn die Zurverfügungstellung aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möglich ist, kann der Kunde allfällige Gewährleistungsansprüche nicht (mehr) geltend machen.

Der Kunde ist gem. § 377 UGB verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel, die durch eine Überprüfung anlässlich der Übernahme nicht erkennbar sind, müssen spätestens 5 Werktage nach Erkennbarkeit schriftlich gerügt werden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und entsprechende Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen Mängel oder Irrtumsanfechtung sind ausgeschlossen.

Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit)  gehen  zu  Lasten  des  Kunden.  Für  Gewährleistungsarbeiten  hat der Kunden die  erforderlichen  Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst  und  Kleinmaterialien  usw.  unentgeltlich  beizustellen.  Ersetzte  oder  ausge-tauschte  Teile  gehen in unser Eigentum über.  

XII. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. In jedem Fall aber ist der Ersatz von Schäden wegen verspäteter Lieferung, von Folgeschäden, indirekten oder mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Schäden wegen Produktionsausfall, Währungs- bzw. Kursverlust, entgangene Zinsen oder Zinsverluste, ausgeschlossen. Unsere allenfalls in Anspruch genommene Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit unsere Kunden nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verwendung; Die Haftung für mangelhafte Beratung wird demnach ausgeschlossen.

XIII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15

Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen zwischen Unternehmen aus unternehmerischen Geschäften.

XVI.     Zurückbehaltung, Aufrechnung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns ausdrücklich anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

XVII.    Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand für aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für Wels sachlich und örtlich zuständige Gericht.

XVIII.   Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die bei der Bestelung oder der Vertragsabwicklung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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